Teilnahmebedingungen für das airbons-Gewinnspielsystem

 

1.      Teilnahmevoraussetzungen

1.1    Veranstalter der über die „airbons App“ angebotenen Gewinnspiele (nachfolgend: das „Gewinnspielsystem“) ist die airbons GmbH, Rheinsbergerstr. 76/77 6, 10115 Berlin (im Folgenden: „airbons“). Der Nutzer und airbons werden im Folgenden auch gemeinsam als „die Parteien“ bezeichnet.

1.2    Am Gewinnspielsystem von airbons dürfen nur volljährige natürliche Personen teilnehmen. Der Nutzer bestätigt mit Zustimmung zu diesen Teilnahmebedingungen, dass er diese Voraussetzungen erfüllt. airbons ist berechtigt, nach eigenem Ermessen von dem Nutzer einen geeigneten Altersnachweis (z.B. Kopie des Personalausweises) zu verlangen.

1.3    Eine Teilnahme an dem Gewinnspielsystem von airbons ist nur durch den Nutzer persönlich zulässig. Eine Teilnahme für den Nutzer durch Dritte, insbesondere durch Gewinnspiel-Serviceanbieter oder durch Computerprogramme ist nicht gestattet.

1.4    Eine Teilnahme am Gewinnspielsystem von airbons ist ausschließlich mittels der „airbons App“ (nachfolgend auch: „die App“) für mobile Endgeräte (insbesondere Smartphones) möglich, die von airbons über offizielle App-Anbieter (z.B. Apple App Store, Google Play Store) kostenlos zum Download angeboten wird. Grundsätzlich ist die jeweils aktuellste verfügbare Version der App zu verwenden. airbons behält sich vor, dem Nutzer die weitere Teilnahme am Gewinnspielsystem und den Zugriff auf seinen Account zu verweigern, solange er eine vorhandene veraltete Version trotz entsprechenden Hinweises durch airbons nicht durch kostenloses Update auf den aktuellen Stand gebracht hat.

1.5    Eine Teilnahme setzt außerdem voraus, dass der Nutzer mit dem mobilen Endgerät, auf dem die „airbons App“ installiert ist, das verwendete Endgerät während der Nutzung der App mit dem Internet verbunden ist, seine Geodaten übermittelt und die Datenübertragung durch die App nicht vom Nutzer deaktiviert oder eingeschränkt wurde.

 

2.      Registrierung des Nutzers; Pflichten des Nutzers in Bezug auf seinen Account; Nutzung ohne Registrierung

2.1    Der Nutzer kann sich durch Anlage eines Accounts bei airbons registrieren. Die Registrierung ist freiwillig. Der volle Nutzungsumfang der „airbons App“ (insbesondere hinsichtlich der Möglichkeit, Gewinnsummen dauerhaft auf einem von airbons gemäß Ziffer 5. geführten Gewinnguthabenkonto – nachfolgend: „airbons-Konto“ – gutschreiben und sich auf ein eigenes Bankkonto auszahlen zu lassen) kann jedoch nur durch Registrierung erlangt werden.

2.2    Legt der Nutzer einen airbons-Account an, ist er verpflichtet, alle hierbei abgefragten Pflichtangaben wahrheitsgemäß zu machen. Im Fall eines schuldhaften Verstoßes gegen diese Verpflichtung ist airbons berechtigt, den Nutzer gemäß Ziffer 9. von der weiteren Teilnahme am Gewinnspielsystem auszuschließen. airbons ist bei Vorliegen von Zweifeln an der Richtigkeit der vom Nutzer gemachten Angaben jederzeit berechtigt, geeignete Nachweise über die Richtigkeit dieser Angaben zu verlangen. Erfolgt eine von airbons verlangte, für den Nutzer zumutbare Vorlage geeigneter Belege nicht innerhalb einer angemessenen, von airbons gesetzten Frist, ist airbons berechtigt, den Nutzer gemäß Ziffer 9. von der weiteren Teilnahme am Gewinnspielsystem auszuschließen.

2.3    Der airbons-Account darf von dem Nutzer nur höchstpersönlich angelegt werden. Die Anlage eines Accounts in fremden Namen oder sonst für Dritte ist nicht zulässig.

2.4    Jeder Nutzer darf nur einen airbons-Account und dementsprechend auch nur ein airbons-Konto haben. Etwaig irrtümlich angelegte weitere airbons-Accounts desselben Nutzers können von airbons mit dem ersten airbons-Account zusammengefasst werden.

2.5    Der Nutzer kann seinen airbons-Account und/oder sein airbons-Konto nicht auf einen Dritten übertragen.

2.6    Der Nutzer ist verpflichtet, bei jeder wesentlichen Änderung die in seinem airbons-Account hinterlegten Angaben unverzüglich und unaufgefordert zu korrigieren.

2.7    Der Nutzer ist verpflichtet, das von ihm bei Anlage seines Accounts zu vergebende Passwort geheim zu halten. Er darf es nicht an Dritte weitergeben und hat dafür Sorge zu tragen, dass Dritte nicht in die Lage versetzt werden, das Passwort auszuspähen. Hat der Nutzer Anhaltspunkte dafür, dass Dritte Kenntnis von dem Passwort erlangt haben könnten, ist er verpflichtet, dieses sofort zu ändern. Ist er hierzu (z.B. bei Verlust seines mobilen Endgeräts) nicht in der Lage, hat er unverzüglich airbons zu benachrichtigen. airbons haftet nicht für Verluste, die dem Nutzer durch unberechtigte Zugriffe Dritter auf den Account bzw. das airbons-Konto des Nutzers entstehen.

2.8    Gewinne, die der Nutzer ohne Registrierung erzielt hat, können vor erfolgter Registrierung nicht ausgezahlt werden. Sie verfallen zudem mit Ablauf von 30 Tagen ab dem Zeitpunkt der Gewinnmitteilung, wenn sie nicht vor Ablauf dieser Frist auf ein vom Nutzer durch Registrierung angelegtes airbons-Konto gutgeschrieben werden (s. hierzu Ziffer 2.10).

2.9    Die Informationen über ohne Registrierung erzielte Gewinne sind nur lokal auf dem mobilen Endgerät des Nutzers gespeichert und eindeutig dem Gerät und der aktuellen Installation der „airbons App“ zugewiesen. Sollte der Nutzer vor seiner Registrierung die „airbons App“ löschen oder den Besitz an seinem mobilen Endgerät verlieren, lassen sich die von ihm bis dahin erzielten Gewinne nicht mehr zuordnen und sind daher verloren.

2.10  Ohne Registrierung erzielte, noch nicht verfallene Gewinne werden bei einer Registrierung des Nutzers auf das hierbei entstehende airbons-Konto übertragen bzw. diesem zugeordnet. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass die Registrierung des Nutzers über dasselbe mobile Endgerät erfolgt, auf dem auch die bis dahin erzielten Gewinne gespeichert sind.

 

3.      Teilnahme am Gewinnspiel

3.1    Zur Teilnahme an dem von airbons veranstalteten Gewinnspielsystem muss der Nutzer über die „airbons App“ eine im Sinne von Ziffer 3.3 teilnahmeberechtigte Rechnung, die ihm von einem teilnehmenden Händler ausgestellt wurde, fotografieren („einscannen“) und mittels der „airbons App“ bei airbons einreichen. Dies setzt voraus, dass die Voraussetzungen gemäß Ziffer 1.5 vorliegen (insbesondere, dass das mobile Endgerät des Nutzers, auf dem die App installiert ist, mit dem Internet verbunden ist und seine Geodaten überträgt).

3.2    Die Rechnungen welcher Händler im Umkreis des aktuellen Standorts des Nutzers am Gewinnspielsystem von airbons teilnehmen können, wird in der „airbons App“ in einer Liste angezeigt. Voraussetzung hierfür ist, dass der Nutzer die Ortungsdienste seines mobilen Endgeräts aktiviert hat.

Achtung: Die teilnehmenden Händler können in Echtzeit Änderungen an ihrem Teilnahmestatus vornehmen und ihre Teilnahme am System sogar zeitweilig ganz deaktivieren. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass zum Zeitpunkt der Ausstellung und/oder des Einreichens der Rechnung andere Konditionen des Händlers gelten (oder der Händler sogar nicht am System teilnimmt), als dies zum Zeitpunkt der Kaufentscheidung durch den Nutzer der Fall war. Um eine Verschlechterung der Teilnahmekonditionen durch den Nutzer möglichst zu vermeiden, sollte der Nutzer daher unbedingt rechtzeitig vor der Kaufentscheidung bzw. vor dem Betreten des Geschäftslokals eine Konditionenreservierung vornehmen (vgl. hierzu Ziffer 4.)! 

3.3    Um teilnahmeberechtigt zu sein, muss die Rechnung dem Nutzer ab dem 15. September 2015 aufgrund eines tatsächlich erfolgten Umsatzgeschäfts im Geschäftsbetrieb eines Händlers erteilt worden und von dem Nutzer bezahlt worden sein. Zu diesem Händler muss zum Zeitpunkt der Einreichung der Rechnung bei airbons (oder einer für diese Rechnung gültigen Konditionenreservierung gemäß Ziffer 4.) in der Händlerliste der „airbons App“ vermerkt sein, dass seine Rechnungen aktuell am Gewinnspielsystem teilnehmen. Die Rechnung darf zum Zeitpunkt ihrer Einreichung bei airbons laut ihrem aufgedruckten Ausstellungszeitpunkt nicht älter als 24 Stunden sein. Die Rechnung darf außerdem nicht bereits bei airbons zur Teilnahme am Gewinnspielsystem eingereicht worden sein. Die Rechnung muss darüber hinaus die folgenden Mindestanforderungen erfüllen:

  • der Beleg muss auf einer digitalen Registrierkasse oder einem Kassencomputer des Partners maschinell erstellt sein;
  • die in dem Beleg enthaltenen Daten müssen derart beim Händler gespeichert sein, dass sie jederzeit reproduziert werden können, um den bei airbons eingereichten Scan auf Authentizität zu prüfen;
  • der eingereichte Scan des Belegs muss in allen erheblichen Punkten lesbar sein;
  • es müssen aus dem Beleg zumindest folgende Angaben ersichtlich sein: Name und Adresse des die Rechnung ausstellenden Händlers, Datum und Uhrzeit der Ausstellung, in Rechnung gestellte Einzelbeträge, Gesamtbetrag der Rechnung. Rechnungen, die bei mehreren verkauften Einzelwaren/Einzelgerichten keine Einzelbeträge, sondern nur einen Gesamtbetrag ausweisen, können von airbons abgelehnt werden. 

Achtung: Sollte an der Registrierkasse des Händlers die Uhrzeit nicht korrekt eingestellt sein, kann es passieren, dass tatsächlich weniger als 24 Stunden für die Einreichung der Rechnung bei airbons zur Verfügung stehen; sollte das Datum nicht korrekt eingestellt sein, kann es passieren, dass die 24-Stunden-Frist überhaupt nicht eingehalten werden kann. airbons bittet den Nutzer in diesem Fall um einen entsprechenden Hinweis an support@airbons.com und wird sich um eine Lösung bemühen.

3.4    airbons behält sich vor, die Anzahl der innerhalb eines bestimmten Zeitintervalls durch ein und denselben Nutzer hochladbaren Rechnungen zu begrenzen (z.B. Begrenzung auf eine Rechnung pro 24 Stunden). Die aktuell geltenden zeitlichen Begrenzungen werden dem Nutzer in der „airbons App“ angezeigt.

3.5    Jede Rechnung darf nur einmal bei airbons eingereicht werden.

3.6    Bei Einreichung der Rechnung über die „airbons App“ muss der Nutzer aus der ihm angezeigten Händlerliste denjenigen auswählen, von dem ihm die Rechnung ausgestellt wurde. Ist der Händler, der die Rechnung ausgestellt hat, nicht in der Liste aufgeführt, ist eine Teilnahme mit dieser Rechnung nicht möglich.

3.7    Ist der die Rechnung ausstellende Händler in der Händlerliste enthalten und vom Nutzer ausgewählt worden, nimmt die über die „airbons App“ eingereichte teilnahmeberechtigte Rechnung am Gewinnspiel teil. Gewonnen werden kann entweder die ganze oder teilweise Rückvergütung der Rechnung oder ein im Vorhinein festgelegter Festbetrag. Welche Gewinnspielkonditionen für die jeweilige Rechnung gelten, wird dem Nutzer in der App angezeigt. Sie können u.a. auch von dem Händler selbst beeinflusst werden (s. hierzu auch den „Achtung“-Hinweis in Ziffer 3.2).

3.8    Die Gewinnermittlung erfolgt nach dem Zufallsprinzip mittels eines auf dem Server von airbons laufenden Zufallszahlengenerators unter Zugrundelegung einer im Vorfeld festgelegten Gewinnchance. Nach der Einreichung der Rechnung wird dem Nutzer in der App das vorläufige Ergebnis der Gewinnermittlung angezeigt.

3.9    Soweit als vorläufiges Ergebnis der Gewinnermittlung ein Gewinn des Nutzers angezeigt wird, steht dieses vorläufige Ergebnis unter dem Vorbehalt einer Nachprüfung durch airbons, ob die Teilnahmebedingungen eingehalten wurden. Insbesondere prüft airbons, ob es sich um eine teilnahmeberechtigte Rechnung im Sinne von Ziffer 3.3 handelt, ob der Händler zum Zeitpunkt der Ausstellung der Rechnung (oder einer zum Zeitpunkt der Ausstellung der Rechnung noch gültigen Konditionenreservierung gemäß Ziffer 4) am Gewinnspielsystem von airbons beteiligt war, ob die Rechnung noch nicht zuvor bei airbons eingereicht wurde und keine Hinweise auf eine Manipulation der Rechnung vorliegen. Nur wenn alle vorstehenden Fragen bejaht werden können, bleibt die Teilnahme gültig, ansonsten verfällt der Gewinn. Zudem prüft airbons, ob die eingereichte Rechnung tatsächlich von dem von dem Nutzer bei ihrer Einreichung angegebenen Händler ausgestellt wurde. Stellt sich bei der Überprüfung durch airbons heraus, dass die Rechnung zwar nicht von dem Händler ausgestellt wurde, den der Nutzer bei ihrer Einreichung angegeben hat, aber von einem anderen, zum Zeitpunkt der Einreichung der Rechnung ebenfalls teilnehmenden Händler, bleibt die Teilnahme gültig, es sei denn, die Rechnungen des tatsächlichen Rechnungsausstellers hatten zum Zeitpunkt der Einreichung der Rechnung eine geringere Gewinnchance oder anderweitig schlechtere Teilnahmekonditionen als die Rechnungen des Händlers, den der Nutzer beim Einreichen der Rechnung angegeben hat; in diesem Fall verfällt der Gewinn.

3.10  airbons ist berechtigt, zum Zweck der Überprüfung die Vorlage der eingereichten Rechnung im Original von dem Nutzer zu verlangen, sofern diese zu einem Gewinn geführt hat. Ein solches Vorlageverlangen kann jederzeit erfolgen, solange nicht (a) seit dem Tag der Einreichung der Rechnung bei airbons ein Jahr vergangen ist und (b) der auf die betreffende Rechnung entfallende Gewinnbetrag vom airbons-Konto des Nutzers auf sein Bankkonto überwiesen (s. hierzu Ziffer 5.2 bis 5.4) oder gemäß Ziffer 5.5 anderweitig verwendet wurde. Der Nutzer ist dementsprechend verpflichtet, alle von ihm bei airbons eingereichten Rechnungen im Original mindestens so lange aufzubewahren, bis beide vorgenannten Bedingungen (a) und (b) eingetreten sind. Benötigt der Nutzer die an airbons übersandten Rechnungen im Original zurück (z.B. um später etwaige Gewährleistungsansprüche gegen den Händler geltend machen zu können), muss er dies airbons bei Übersendung der Rechnungen mitteilen; airbons sendet die Rechnungen nach erfolgter Prüfung dann an den Nutzer zurück. Erfolgt eine solche Mitteilung nicht, kann airbons die Rechnungen nach erfolgter Prüfung vernichten.

3.11 Der Nutzer wird über das Ergebnis der Überprüfung gemäß Ziffer 3.9 (und ggf. Ziffer 3.10) von airbons benachrichtigt (s. hierzu Ziffer 6.1). Wird der Gewinn durch airbons bestätigt, schreibt airbons ihn dem airbons-Konto (s. hierzu Ziffer 5.) des Nutzers gut.

3.12  Sollte sich nachträglich herausstellen, dass die Voraussetzungen für die Bestätigung eines Gewinns tatsächlich nicht vorlagen (insbesondere im Fall von nachträglich festgestellten Manipulationen, unzulässigen Doppeleinreichungen derselben Rechnung oder ähnlichen Regelverstößen), oder sollte der Nutzer auf ordnungsgemäße Aufforderung durch airbons gemäß Ziffer 3.10 hin nicht innerhalb von vier Wochen ab Zugang dieser Aufforderung die angeforderte Rechnung im Original bei airbons eingereicht haben (maßgeblich ist das Datum des Zugangs bei airbons), kann airbons den betreffenden Gewinnbetrag jederzeit wieder von dem airbons-Konto des Nutzers zurückbuchen. Reicht der auf dem airbons-Konto vorhandene Guthabenbetrag hierzu nicht aus (z.B. weil zwischenzeitlich bereits eine Auszahlung an den Nutzer erfolgt ist), hat der Nutzer den nicht gedeckten Fehlbetrag an airbons zu erstatten. Weitergehende Rechte von airbons bleiben durch diese Regelung unberührt.

 

4.      Konditionenreservierung

4.1    Der Nutzer sollte nach Möglichkeit bereits zu dem Zeitpunkt, in dem er sich ernsthaft mit dem Angebot eines teilnehmenden Händlers befasst, also schon vor dem tatsächlichen Kauf, airbons die Auswahl dieses Händlers vorläufig mitteilen. Dies erfolgt über einen entsprechend gekennzeichneten Button in der Händlerliste der „airbons App“. Ab dem Zeitpunkt einer solchen Mitteilung sind die zu diesem Zeitpunkt geltenden Teilnahmekonditionen des betreffenden Händlers zugunsten des Nutzers für 3 Stunden reserviert, d.h. sie können während der Reservierungszeit von  dem Händler nicht zuungunsten (wohl aber zugunsten) des Nutzers geändert werden.

4.2    Es ist nicht möglich, gleichzeitig mehrere Konditionenreservierungen aktiv zu halten. Wählt der Nutzer während einer noch laufenden Konditionenreservierung einen anderen Händler aus und führt auch für diesen eine Konditionenreservierung durch, verfällt die vorherige Konditionenreservierung und wird durch die neu gewählte Konditionenreservierung ersetzt.

4.3    Erfolgt die Einreichung der Rechnung eines Händlers bei airbons zu einem Zeitpunkt, in dem eine Konditionenreservierung für diesen Händler noch gilt, und ist die Rechnung ausweislich ihres aufgedruckten Ausstellungszeitpunkts nach der Konditionenreservierung ausgestellt worden, legt airbons entweder die zum Zeitpunkt der Konditionenreservierung gültig gewesenen oder die zum Zeitpunkt der Einreichung der Rechnung gültigen Gewinnspielkonditionen dieses Händlers zugrunde, je nachdem, welche Konditionen für den Nutzer günstiger sind. Erfolgt die Einreichung der Rechnung erst nach Ablauf der Konditionenreservierung oder ohne dass für den betreffenden Händler eine Konditionenreservierung durchgeführt wurde, gelten die zum Zeitpunkt der Einreichung der Rechnung durch den Nutzer gültigen Gewinnspielkonditionen.

 

5.      airbons-Konto

5.1    Zu jedem Account eines registrierten Nutzers führt airbons ein virtuelles Gewinnguthabenkonto (airbons-Konto). Auf diesem airbons-Konto werden die von dem Nutzer im Rahmen des Gewinnspiels gewonnenen Beträge gutgeschrieben (s. hierzu Ziffer 3.11). Das airbons-Konto dient allein der Gutschrift von Gewinnbeträgen aus dem Gewinnspielsystem von airbons und kann keinen negativen Saldo annehmen. Eine Auszahlung des Guthabenbetrags ist nur auf das vom Nutzer angegebene eigene Bankkonto des Nutzers (nachfolgend: Referenzkonto) möglich. Eine Einzahlung auf das airbons-Konto durch den Nutzer oder Dritte ist nicht möglich. Eine Verzinsung des Guthabens auf dem airbons-Konto findet nicht statt.

5.2    Der Nutzer kann sich ein auf seinem airbons-Konto vorhandenes Guthaben auf sein Referenzkonto überweisen lassen. Hierbei gelten jedoch folgende Beschränkungen:

  • Das airbons-Konto kann durch die Überweisung nicht überzogen, also auf einen negativen Guthabenwert gebracht werden,
  • jeder einzelne Überweisungsbetrag muss einen Mindestwert von € 10,00 haben, und
  • es können pro Kalendermonat insgesamt nicht mehr als € 100,00 von dem airbons-Konto auf das Bankkonto des Nutzers überwiesen werden.

Die Überweisung eines Guthabenbetrags von dem airbons-Konto auf das Referenzkonto des Nutzers wird über die „airbons App“ von dem Nutzer in Auftrag gegeben. airbons behält sich vor, nach Eingang eines solchen Überweisungsauftrags zunächst zu prüfen, ob die vorgenannten Bedingungen für eine Überweisung von Guthaben auf dem airbons-Konto auf das Referenzkonto des Nutzers eingehalten wurden, und ob keine Anhaltspunkte für Unregelmäßigkeiten vorliegen. airbons ist berechtigt, vor Ausführung der Überweisung von dem Nutzer die Vorlage der unter Berücksichtigung von Ziffer 5.4 dem zu überweisenden Guthabenbetrag zugrunde liegenden eingereichten Rechnungen im Original zu verlangen. Ziffer 3.10 gilt hierfür entsprechend. Solange und soweit der Nutzer einem solchen Vorlageverlangen nicht nachkommt, ist airbons nicht zur Ausführung der Überweisung verpflichtet.

5.3    Das Referenzkonto des Nutzers muss wirtschaftlich dem Nutzer zustehen. Die Angabe eines einem Dritten gehörenden Bankkontos als Referenzkonto des Nutzers ist unzulässig.

5.4    Durch Ausführung eines Überweisungsauftrags gemäß Ziffer 5.2 wird der Guthabenbetrag auf dem airbons-Konto entsprechend reduziert. Diese Reduktion entfällt (u.a. für die Zwecke der Bestimmung der Aufbewahrungsfrist gemäß Ziffer 3.10 und der Verfallsfrist gemäß Ziffer 5.6) wie folgt auf die einzelnen Gewinnbeträge, aus denen sich das Guthaben auf dem airbons-Konto zusammensetzt: Die Reduktion entfällt zunächst auf den ältesten noch vorhandenen, gutgeschriebenen Einzelgewinnbetrag (bis zur Erreichung von dessen voller Höhe), danach auf den zweitältesten noch vorhandenen gutgeschriebenen Einzelgewinnbetrag und so weiter. Wird der letzte nach diesem Prinzip auf den Überweisungsbetrag entfallende Einzelgewinnbetrag durch die Überweisung nicht vollständig verbraucht, bleibt er in der nicht verbrauchten Resthöhe bestehen. Die vorstehenden Regelungen ändern jedoch nichts daran, dass der Nutzer alle eingereichten Rechnungen gemäß Ziffer 3.10 für einen Zeitraum von mindestens einem Jahr ab Einreichung im Original aufbewahren und auf Anforderung von airbons vorlegen können muss.

5.5    airbons kann dem Nutzer ermöglichen, vorhandene Guthabenbeträge auf seinem airbons-Konto auch zur Zahlung von Entgelten für vom Nutzer gebuchte kostenpflichtige Zusatzleistungen von airbons nach Maßgabe der hierzu jeweils in der „airbons App“ angezeigten Bedingungen zu nutzen. In diesem Fall erfolgt die Zahlung durch Abbuchung vom airbons-Konto des Nutzers; soweit der vorhandene Guthabenbetrag auf dem airbons-Konto zur vollständigen Bezahlung nicht ausreicht, ist der Nutzer zur Zahlung des Differenzbetrags an airbons verpflichtet. Hinsichtlich der Anrechnung von Zahlungen des Nutzers aus seinem Guthaben auf dem airbons-Konto auf die einzelnen Gewinnbeträge, aus denen sich das Guthaben zusammensetzt, gilt Ziffer 5.4 entsprechend. Es besteht kein Anspruch des Nutzers darauf, das Guthaben auf seinem airbons-Konto gemäß dieser Ziffer 5.5 einsetzen zu können.

5.6    Das vorhandene Guthaben auf dem airbons-Konto des Nutzers verfällt (in Höhe des jeweils betroffenen Einzelgewinnbetrags) nach Ablauf von jeweils 18 Monaten nach erstmaliger Gutschrift des jeweiligen Einzelgewinnbetrags auf dem airbons-Konto, sofern der betroffene Einzelgewinnbetrag bis zu diesem Zeitpunkt nicht durch Überweisung auf das Referenzkonto des Nutzers (s. hierzu Ziffer 5.2 bis 5.4) oder durch evtl. von airbons ermöglichten anderweitigen Verbrauch des Guthabens auf dem airbons-Konto (s. hierzu Ziffer 5.5) verbraucht wurde.

5.7    Das bei Beendigung des vorliegenden Vertrags etwaig noch vorhandene Guthaben auf dem airbons-Konto des Nutzers verfällt in voller Höhe nach Ablauf von 3 Monaten nach Beendigung des vorliegenden Vertrags, soweit es bis zu diesem Zeitpunkt nicht durch Überweisung auf das Bankkonto des Nutzers (s. hierzu Ziffer  5.2 bis 5.4) oder durch evtl. von airbons ermöglichten anderweitigen Verbrauch des Guthabens auf dem airbons-Konto (s. hierzu Ziffer 5.5) verbraucht wurde.

5.8    Das Guthaben auf dem airbons-Konto bzw. Ansprüche gegen airbons aus diesem Guthaben kann der Nutzer nicht (auch nicht teilweise) an Dritte abtreten oder übertragen.

5.9    Ansprüche aus Guthaben auf dem airbons-Konto sind nicht vererblich. Stirbt der Nutzer, verfällt sein etwaig zu diesem Zeitpunkt noch auf dem airbons-Konto vorhandenes Guthaben ersatzlos.

 

6.      Benachrichtigungen an den Nutzer

6.1    airbons kann an den Nutzer Benachrichtigungen, die für die Durchführung dieses Vertrags relevant sind (z.B. Bestätigungen von Einstellungsänderungen, Benachrichtigungen zu Kontenbewegungen, Gewinnbestätigungen oder -ablehnungen, Bestätigungen von Konditionenreservierungen etc.), per E-Mail und/oder per Push-Benachrichtigung auf die „airbons App“ versenden.

Achtung: airbons rät daher davon ab, die Push-Benachrichtigungen durch entsprechende Einstellungen auf dem mobilen Endgerät des Nutzers zu blockieren.

6.2    airbons darf dem Nutzer darüber hinaus auch Werbenachrichten (insbesondere hinsichtlich besonderer Gewinnspiel-Angebote teilnehmender Händler im Umkreis) per Push-Benachrichtigung auf die „airbons App“ übermitteln.

 

7.      Rechte an Fotos

7.1    Der Nutzer räumt airbons mit dem Hochladen von ihm erstellter Fotos (z.B. Portraitfoto für das Nutzerprofil sowie Fotos der von ihm eingereichten Rechnungen) ein kostenloses einfaches, räumlich und zeitlich unbeschränktes, übertragbares Nutzungsrecht für alle bekannten Nutzungsarten an diesen Fotos zum Zweck der Durchführung dieses Vertrags und des Gewinnspiels unter Verzicht auf die Namensnennung des Nutzers und mit dem Recht zur Bearbeitung und Nutzung der von airbons bearbeiteten Fotos (in gleichem Umfang wie hinsichtlich der ursprünglich hochgeladenen Fotos) ein. 

7.2    Der Nutzer ist verpflichtet, vor dem Hochladen von Fotos über die airbons App sicherzustellen, dass diesem Upload keine Rechte Dritter (insbesondere keine Persönlichkeitsrechte, Urheber- oder Lichtbildrechte) entgegenstehen.

 

8.      Verbotene Handlungen

8.1    Der Nutzer darf keine Handlungen vornehmen, die bewirken sollen, den Ablauf der Gewinnspiele oder der sonstigen geschäftlichen Tätigkeit von airbons zu stören.

8.2    Der Nutzer darf nicht wissentlich eine Rechnung, die bereits vorher von ihm oder einem Dritten bei airbons eingereicht wurde, nochmals einreichen.

8.3    Der Nutzer darf nicht wissentlich Rechnungen bei airbons einreichen, die nicht an ihn selbst ausgestellt und von ihm selbst bezahlt wurden, oder die aus anderen Gründen nicht teilnahmeberechtigt im Sinne von Ziffer 3.3 sind.

8.4    Der Nutzer darf nicht wissentlich Rechnungen bei airbons einreichen, deren Ausstellung länger als 24 Stunden zurückliegt.

8.5    Der Nutzer darf keine Manipulationen (z.B. Änderung von Rechnungspositionen, Ausstellungzeitpunkt o.ä.) an den von ihm einzureichenden Rechnungen vornehmen.

8.6    Der Nutzer darf keinem Dritten Zugriff auf seinen airbons-Account gewähren und insbesondere sein Passwort nicht an Dritte weitergeben oder zulassen, dass Dritte Kenntnis von seinem Passwort erlangen.

8.7    Der Nutzer darf auch ansonsten nicht vorsätzlich gegen die vorliegenden Teilnahmebedingungen verstoßen.

 

9.      Ausschluss von der Teilnahme

9.1    airbons ist berechtigt, Nutzer von der Teilnahme an dem Gewinnspielsystem auszuschließen, die gravierend oder nachhaltig gegen wesentliche Pflichten aus diesem Vertrag verstoßen. Als wesentlich im vorstehenden Sinn gelten insbesondere die in Ziffer 8 genannten Unterlassungsverpflichtungen sowie die Pflichten gemäß Ziffer 1.2, 1.3, 2.2, 2.3 und 5.3. Im Übrigen ist ein Ausschluss von der Teilnahme zulässig, soweit anderweitige Regelungen in diesen Teilnahmebedingungen dies unter Bezugnahme auf diese Ziffer 9. vorsehen.

9.2    Soweit dies für airbons möglich und zumutbar ist, wird airbons vor dem Ausschluss des Nutzers diesem unter Fristsetzung Gelegenheit geben, den Verstoß abzustellen, und den Ausschluss des Nutzers nur zu erklären, wenn dieser nicht fristgerecht Abhilfe leistet oder zu einem späteren Zeitpunkt einen gleichartigen Verstoß schuldhaft wiederholt.

9.3    Der Ausschluss von der Teilnahme erfolgt durch einseitige Erklärung seitens airbons an den Nutzer in Textform.

9.4    Der Ausschluss von der Teilnahme kann von airbons unabhängig von einer Kündigung des Vertrags und auch neben einer solchen erklärt werden, und zwar auch dann noch, wenn der Vertrag bereits durch Kündigung beendet ist.

9.5    Der Ausschluss von der Teilnahme hat zur Folge, dass der Vertrag (soweit er zu diesem Zeitpunkt noch besteht) mit sofortiger Wirkung endet und der Nutzer ab diesem Zeitpunkt als nicht mehr teilnahmeberechtigt gilt, also insbesondere nicht berechtigt ist, erneut einen Account bei airbons anzulegen. Ist ein Ausschluss von der Teilnahme wirksam erfolgt, kann der ehemalige Nutzer außerdem die Auszahlung von etwaig noch auf seinem airbons-Konto vorhandenen Guthaben nur verlangen, soweit keine Hinweise darauf vorliegen, dass das Guthaben unter Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen erlangt wurde, oder soweit er etwaig vorliegende entsprechende Hinweise entkräften kann. Etwaig verbleibende Zweifel gehen zu Lasten des ehemaligen Nutzers.

9.6    airbons kann einen erfolgten Ausschluss von der Teilnahme durch einseitige Erklärung gegenüber dem ehemaligen Nutzer rückgängig machen. Ein Anspruch hierauf besteht nicht.

 

10.    Laufzeit und Kündigung

10.1  Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.

10.2  Beide Parteien können den Vertrag jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwei Wochen durch Erklärung gegenüber der anderen Partei in Textform kündigen. Das beiderseitige Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt.

10.3  Ein wichtiger Grund, der airbons zur außerordentlichen fristlosen Kündigung des Vertrags berechtigt, liegt insbesondere dann vor, wenn airbons die Durchführung des Gewinnspielsystems oder von maßgeblichen Teilen davon durch Gesetz, untergesetzliche Rechtsvorschriften, Gerichts- oder Behördenentscheidung untersagt werden sollten, oder wenn Gründe vorliegen, die einen Ausschluss des Nutzers von der Teilnahme gemäß Ziffer 9. rechtfertigen würden. Dem Nutzer stehen wegen einer solchen außerordentlichen Kündigung keine Ersatzansprüche gegen airbons zu.

10.4  Hinsichtlich des zum Zeitpunkt der Beendigung des Vertrags durch Kündigung etwaig noch vorhandenen Guthabens des Nutzers auf seinem airbons-Konto gilt Ziffer 5.7.

 

11.    Änderungs- und Einstellungsvorbehalt

11.1  airbons behält sich vor, diese Teilnahmebedingungen jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Bereits erworbene Ansprüche des Nutzers an seinem Guthaben auf dem airbons-Konto werden hierdurch jedoch nicht berührt.

11.2  Änderungen gemäß Ziffer 11.1 werden dem Nutzer von airbons in Textform mitgeteilt. Erfolgt binnen vier Wochen ab Zugang dieser Mitteilung kein Widerspruch des Nutzers gegen die Änderung, gilt die Zustimmung des Nutzers zu der Änderung als erteilt. Der Nutzer wird in der Änderungsmitteilung auf diese Folge ausdrücklich hingewiesen.

11.3  Widerspricht der Nutzer innerhalb der in Ziffer 11.2 geregelten Frist der Änderung, kann airbons den Vertrag fristlos kündigen. Ziffer 10.3 gilt entsprechend.

11.4  airbons behält sich im Übrigen vor, sein Gewinnspielsystem jederzeit ganz oder teilweise mit Wirkung für die Zukunft einzustellen, soweit airbons die Durchführung des Gewinnspielsystems oder von Teilen davon durch Gesetz, untergesetzliche Rechtsvorschriften, Gerichts- oder Behördenentscheidung untersagt werden sollten. Dem Nutzer stehen wegen einer solchen Einstellung des Gewinnspielsystems keine Ersatzansprüche gegen airbons zu. Bereits erworbene Ansprüche des Nutzers an seinem Guthaben auf dem airbons-Konto werden durch die Einstellung jedoch nicht berührt, es sei denn, auch das Führen des Kontos oder die Auszahlung des Guthabens an den Kunden wäre Gegenstand der Untersagung gemäß Ziffer 11.4 Satz 1.

 

12.    Haftung

12.1  airbons haftet nicht für aufgrund von einfacher (leichter) Fahrlässigkeit von airbons oder Dritten, deren Verschulden airbons sich zurechnen lassen muss, verursachte Schäden und Aufwendungen des Nutzers. Dies gilt nicht für Ansprüche wegen Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten, also solchen Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Erfüllung der Nutzer daher regelmäßig vertrauen darf (im Folgenden: Kardinalpflichten).

12.2  airbons haftet nicht für nicht vorhersehbare Schäden und Aufwendungen, die durch einfache Fahrlässigkeit von airbons bzw. Dritten, deren Verschulden sich airbons zurechnen lassen muss, verursacht wurden.

12.3  Im Fall der leicht fahrlässigen Verletzung von Kardinalpflichten im Sinne von Ziffer 12.1 Satz 2 durch den airbons oder Dritte, deren Verschulden sich airbons zurechnen lassen muss, ist die Haftung von airbons für sämtliche vertraglichen, außervertraglichen und sonstigen Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche, ohne Rücksicht auf ihre Rechtsnatur, begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden und Aufwand.

12.4  Die vorstehenden Haftungsausschlüsse bzw. Haftungsbegrenzungen gemäß Ziffer 12.1 bis 12.3 gelten nicht für etwaige Ansprüche wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz.

12.5  Die Haftungsausschlüsse und -begrenzungen nach dieser Ziffer 12. gelten in gleichem Umfang wie für Ansprüche gegen airbons auch für etwaige Ansprüche des Nutzers gegen die Organe, Vertreter, Angestellten, Mitarbeiter, Beauftragten, Subunternehmer, Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen von airbons.

12.6  Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, haftet airbons nicht aus dem mit dem Nutzer bestehenden Rechtsverhältnis gegenüber Dritten, die nicht selbst Vertragspartei sind. Demgemäß werden ohne ausdrückliche anderweitige Vereinbarung der Parteien keine Dritten in die Schutzwirkung des Vertrags einbezogen.

 

13.    Schlussbestimmungen

13.1  Dieser Vertrag und das Rechtsverhältnis der Parteien unterliegen ausschließlich deutschem Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts. 

13.2  Ist der Nutzer Kaufmann oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland, wird als Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag Köln vereinbart. airbons ist jedoch berechtigt, seine Ansprüche alternativ an dem allgemeinen Gerichtsstand des Nutzers geltend zu machen.

13.3  Die Gerichtsstandsvereinbarung gemäß Ziffer 13.2 gilt nicht, wenn der Rechtsstreit nichtvermögensrechtliche Ansprüche betrifft, die den Amtsgerichten ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstands zugewiesen sind, oder wenn für die Klage ein ausschließlicher Gerichtsstand durch Gesetz begründet ist.

13.4  Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und des Vertrags insgesamt. Die Parteien verpflichten sich, unwirksame Bestimmungen durch wirksame Bestimmungen zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der jeweiligen unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommen. Dasselbe gilt sinngemäß im Fall von Vertragslücken.